[v4.50] Einsichtnehmer bearbeiten (optional)
Inhalt
In den MOXIS-Einstellungen können Benutzer:innen unter dem Menüpunkt Einsichtnehmer bearbeiten anderen MOXIS-User:innen Einsicht in Unterschriften- oder Freigabeprozesse gewähren. Dieser Artikel weist Sie in das Thema ein.
Bitte beachten Sie: Einsichtnehmer:innen verfügen über keinerlei Eingriffsmöglichkeiten auf die für sie ersichtlichen Prozesse – sie besitzen lediglich Leserechte.
1. Konfiguration von Einsichtnehmenden in MOXIS 4.50
Um Einsichtnehmer:innen für Ihre Mappe zu konfigurieren, klicken Sie einfach auf den [+ Einsichtnehmer hinzufügen]-Button. Sodann öffnet sich eine Maske, in welcher Sie die folgenden Daten konfigurieren können (siehe Abbildung 1):
Typ: Wählen Sie zwischen Ihrer persönlichen Unterschriftenmappe oder Freigabemappe bzw. entscheiden Sie sich für beide.
Name der Mappe: Unter diesem Namen wird die Mappe beim Einsichtnehmer angezeigt.
Einsichtnehmer: Dieser Person gewähren Sie Einsicht auf Ihre Mappe. Wenn Sie die ersten Buchstaben des Namens eintragen, wird der oder die korrespondierende User:in angezeigt.
Bitte beachten Sie: Jedes dieser Felder ist ein Pflichtfeld. Mit einem Klick auf den [Speichern]-Button speichern Sie Ihre Änderungen.
Um eine:n Einsichtnehmer:in zu bearbeiten, klicken Sie auf das Stift-Icon in der Einsichtnehmer bearbeiten-Übersicht (siehe Abbildung 2 [1]). Um ihn zu löschen, klicken Sie auf das X-Icon (siehe Abbildung 2 [2]).
2. Zugang für Einsichtnehmende
Für berechtigte Einsichtnehmer:innen wird die Option zur Einsichtnahme im Seitenmenü in der Auftragsübersicht unter dem Punkt Zur Einsicht und der entsprechenden Mappe angezeigt (siehe Abbildung 3).
XiTipp
Bitte beachten Sie: MOXIS bietet die Möglichkeit, Entscheidungsebenen als privat zu kennzeichnen. Einsichtnehmer:innen haben keinen Zugriff auf diese Ebene. Als Use Case ist zum Beispiel der Versand eines Arbeitsvertrags denkbar, bei dem keine Einsichtnahme auf private Daten bzw. Lohn oder Gehalt einer neuen Mitarbeiterin oder eines neuen Mitarbeiters gewährt werden soll. Mehr dazu finden Sie hier.